Neue Fristen bei den Behörden!
Im Zuge des VAT Package 2010 haben sich einige EU-Länder dazu entschlossen, die Frist zur Einreichung der MWST-Rückerstattungen neu festzulegen. Bis anhin war die Frist im Normalfall der 30. Juni – d.h. sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres.
Seit Anfang 2010 müssen alle EU-Länder ihre Rückerstattungsanträge bis zum 30. September gestellt haben. Für nicht EU-Länder – wie zum Beispiel die Schweiz – bleibt die Frist weiterhin der 30. Juni.
Wie so oft, bestätigt die Ausnahme die Regel, und es gibt auch bei dieser Fristanpassung Ausnahmen. So haben sich einige Länder versuchsweise dazu entschieden, die Normanpassung ebenfalls für nicht EU-Länder vorzunehmen. In der Folge ist die Rückforderung der MWST für CH-Unternehmen – aktuell für das MWST-Jahr 2011 - in einigen Ländern bis zum 30. September 2012 möglich.
Nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick welche MWST-Anträge, wann einzureichen sind:
Frist bei den Behörden am 30. Juni
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Bulgarien
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Deutschland
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Finnland
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Frankreich
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Irland
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Island
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Lettland
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Litauen
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Luxemburg
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Monaco
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Niederlande
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Norwegen
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Österreich
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Schweden
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Slowakei
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Slowenien
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Tschech. Republik
Frist bei den Behörden am 30. September
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Belgien
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Dänemark
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Estland
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Griechenland
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Italien
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Polen
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Portugal
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Rumänien
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Spanien
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Ungarn
Frist bei den Behörden am 31. Dezember