Editorial

Seit 1991 sind wir über 2000 Schweizer Firmen behilflich gewesen, die im Ausland bezahlte MWST auf Dienstleistungen zurück zu fordern. Zu Beginn unserer Tätigkeit war nur wenigen Schweizer Unternehmen die Tatsache bekannt, dass die im Ausland bezahlte MWST zurück gefordert werden kann.

In der Zwischenzeit ist die Sensibilisierung gewachsen, denn bei Mehrwertsteuersätzen in der EU von aktuell bis zu 27 Prozent birgt die Rückforderung der MWST ein erhebliches Potential zur Kostenreduktion. Nichts desto trotz ist die Rückerstattung immer noch «ein Buch mit sieben Siegeln» und der Weg durch das ausländische «MWST-Labyrinth» nach wie vor ein schwieriges und komplexes Unterfangen.

Wir sind jedoch überzeugt, dass wir – zusammen mit unserem Team und unserem Cash Back Netzwerk – unsere Kunden jederzeit kompetent und erfolgreich beraten und gemeinsam den Weg aus dem «MWST-Labyrinth» finden können.

Kevin Braunschweig
CEO

 

Die Firma

Cash Back VAT Reclaim AG wurde 1991 gegründet und gehört mittlerweile zu den Marktführern im Bereich der grenzüberschreitenden MWST-Rückforderung. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im internationalen MWST-Geschäft und unserem fundiert aufgebauten Netzwerk, verfügt Cash Back über gute Beziehungen zu den lokalen Steuerbehörden.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unseren Kunden optimale MWST-Lösungen anzubieten, um mit geringem Aufwand ein Maximum an Mehrwertsteuer zurück zu erhalten und MWST-Ersparnisse zu erzielen. Cash Back verfügt über einen beachtlichen Leistungsnachweis und vertritt Beständigkeit und Stabilität. Hunderte Schweizer Unternehmen, die wir seit vielen Jahren zu unseren Kunden zählen sowie viele hoch geschätzte Partner bestätigen unsere mehr als 20 Jahre währende Erfolgsbilanz.

 

Kontakt

Cash Back VAT Reclaim AG
Gewerbestrasse 11
CH – 6330 Cham

Tel. + 41 41 747 30 00
E-Mail:   info@cashback.ch